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   BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76   

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https://dejure.org/1978,1840
BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76 (https://dejure.org/1978,1840)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1978 - 5 CB 62.76 (https://dejure.org/1978,1840)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 5 CB 62.76 (https://dejure.org/1978,1840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfahrensrevision - Maßstab für die Landabfindung im Flurbereinigungsverfahren - Beurteilung der Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung - Rechtfertigung der Veränderung von Hofflächen - Abwägung der Interessen des beeinträchtigten Beteiligten mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Verletzung des § 133 Nr. 5 VwGO nur dann anzunehmen, wenn die Begründung des Urteils überhaupt unterblieben, unvollständig oder verworren ist (Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7]).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 37.72

    Abfindungszahlungen wegen eines Flurbereinigungsverfahrens - Änderung eines

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    Zu Unrecht gerügt wird ferner eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 44, 92, wonach die Beeinträchtigung des Hofraums eines Beteiligten zugunsten eines anderen Teilnehmers dann nicht gerechtfertigt ist, wenn die beim zu begünstigenden Teilnehmer zweckmäßigen Änderungen durch eigene Maßnahmen, sei es durch betriebliche Veränderungen oder durch Übernahme besonderer Opfer ersetzt werden können.
  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    Auch die zum Gegenstand einer Divergenzrüge gemachten Ausführungen des Urteils, angesichts der großzügigen Zusammenlegung sei nicht zu beanstanden, daß die Abfindung der Kläger hinsichtlich der Bodengüte und der Beschaffenheit nicht völlig der Einlage entspreche, bedeuten keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach allerdings der allgemeine Vorteil der Flurbereinigung regelmäßig nicht oder nur in besonderen Ausnahmefällen als Ausgleich für konkrete Nachteile, herangezogen werden darf (vgl. Urteile vom 30. September 1958 - BVerwG 1 C 6.57 - [RdL 59, 51] und vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - [NJW 59, 643]).
  • BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74

    Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    Diese Ausführungen genügen nach der modifizierten Rechtsprechung des Senats in BVerwGE 55, 48 (52, 53) [BVerwG 24.11.1977 - 5 C 80/74]den an eine Veränderung der durch § 45 Abs. 1 FlurbG privilegierten Flächen zu stellenden Anforderungen.
  • BVerwG, 13.11.1958 - I C 132.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    Auch die zum Gegenstand einer Divergenzrüge gemachten Ausführungen des Urteils, angesichts der großzügigen Zusammenlegung sei nicht zu beanstanden, daß die Abfindung der Kläger hinsichtlich der Bodengüte und der Beschaffenheit nicht völlig der Einlage entspreche, bedeuten keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach allerdings der allgemeine Vorteil der Flurbereinigung regelmäßig nicht oder nur in besonderen Ausnahmefällen als Ausgleich für konkrete Nachteile, herangezogen werden darf (vgl. Urteile vom 30. September 1958 - BVerwG 1 C 6.57 - [RdL 59, 51] und vom 13. November 1958 - BVerwG 1 C 132.57 - [NJW 59, 643]).
  • BVerwG, 14.02.1963 - I C 56.61
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    In dem von den Klägern zur Begründung der Beschwerde angezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1963 - BVerwG 1 C 56.61 - (RdL 63, 249) ist ausgeführt, daß bei der Landabfindung alle Umstände zu berücksichtigen sind, die auf den Ertrag, die Benutzung und Verwertung der Grundstücke wesentlichen Einfluß haben, und daß die Landabfindung danach der Einlage wertgleich ist, wenn die zugewiesenen Grundstücke unter Berücksichtigung der Abzüge nach § 47 FlurbG hinsichtlich des erzielbaren Ertrages und der Benutzungs- und Verwertungsmöglichkeit den eingelegten Grundstücken entsprechen.
  • BVerwG, 29.03.1974 - V B 67.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Einräumung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    Ergänzend hierzu wird von den Klägern noch auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 1974 - BVerwG 5 B 67.72 - verwiesen, wonach der Grundsatz wertgleicher Abfindung einen Vergleich des Wertes der Einlageflurstücke mit dem Wert der gewährten Abfindung erfordere.
  • BVerwG, 24.11.1972 - V CB 16.72

    Teilnahme am Flurbereinigungsverfahren mit der Konsequenz einer Zuteilung in den

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 5 CB 62.76
    Nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1972 - BVerwG 5 CB 16.72 -, bilden die Schätzwerte von Alt- und Neubesitz zwar die Grundlage, nicht aber den ausschließlichen Maßstab für die Landabfindung, weil die Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung nicht allein in der Übereinstimmung der Schätzwerte von Alt- und Neubesitz zum Ausdruck kommt; die Kläger wollen eine Abweichung hiervon darin sehen, daß im angefochtenen Urteil allein aus der rechnerischen Übereinstimmung von Wertverhältniszahlen der Schluß auf die Wertgleichheit von Einlage und Abfindung gezogen worden sei.
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 2.84

    Öffentliche Anlagen - Bereitstellung von Land - Planerische Voraussetzungen -

    Er betrifft die Geringfügigkeit des Eingriffs und damit einen Aspekt, der bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen von Teilnehmer und Flurbereinigung (dazu BVerwGE 55, 48 [BVerwG 24.11.1977 - 5 C 80/74]; 78, 159 [BVerwG 20.10.1987 - 9 C 277/86]), mithin erst bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist, ob der Zweck der Flurbereinigung den Eingriff erfordert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 5 CB 62.76 - zu "Fläche von geringer Größe").
  • BVerwG, 21.12.2000 - 11 C 8.00

    Vereinfachte Flurbereinigung; Dorferneuerungsmaßnahmen in der Ortslage;

    Die Veränderung ist dagegen unzulässig, wenn sich der Interessierte durch betriebliche Umgestaltung oder durch zumutbare besondere Opfer selbst helfen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 5 CB 62.76 - ).
  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 69.84

    Abfindungsgestaltung - Bewirtschaftbarkeit der Abfindung - Flurbereinigung

    Bei dieser Sachlage bedurfte es keiner Abwägung von widerstreitenden Interessen des betroffenen Teilnehmers mit solchen der Flurbereinigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu BVerwGE 55, 48 ; Beschluß vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 5 CB 62.76 - sowie Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 33.781 - ), wie sie in den Fällen vorzunehmen ist, in denen ein der Aufgabe der Flurbereinigung immanenter Zweck vorliegt und zu prüfen ist, ob dieser Flurbereinigungszweck den Eingriff erfordert.
  • BVerwG, 20.09.1983 - 5 CB 116.81

    Widerspruch gegen eine Entscheidung des Flurbereinigungsgerichts -

    Denn das Flurbereinigungsgericht verweist damit ersichtlich darauf, daß auch insoweit, als im (verspäteten) Widerspruch die Gleichwertigkeit der Abfindung wegen der späteren Einwirkungen auf das Ersatzflurstück 391 beanstandet werde, offensichtlich keine unbillige Härte geltend gemacht werden könne, weil die Klage der Kläger gegen den Flurbereinigungsplan und die darin ausgewiesene Abfindung, auch soweit darin das Ersatzflurstück 391 einbezogen ist, durch Urteil des Flurbereinigungsgerichts vom 21. Juli 1976 rechtskräftig abgewiesen worden sei, nachdem Revision und Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger hiergegen erfolglos geblieben seien (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 5 CB 62.76 -).
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